Kinderbetreuungsbeiträge können ab sofort beantragt werden
Das Kinderbetreuungsgesetz des Kantons Schwyz ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten. Betroffene Schwyzer Eltern können nun Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge online einreichen. Die Beiträge werden erstmals ab dem 1. August 2024 von den Gemeinden ausbezahlt.
Wie finanzielle Unterstützung beantragen?
Schwyzer Eltern können Gesuche für Kinderbetreuungsbeiträge unter sz.kibon.ch mit den geforderten Unterlagen online einreichen. Die ausgewählte Kinderbetreuungseinrichtung bestätigt, dass Eltern einen Betreuungsplatz im angegebenen Rahmen nutzen. Abschliessend bearbeitet die Wohnsitzgemeinde das Gesuch und prüft den Anspruch der Eltern. Besteht ein Anspruch, verfügt die Gemeinde die Beiträge, welche je nach Einkommen der Eltern unterschiedlich hoch ausfallen. Je nach Vertragsbedingungen mit den Betreuungseinrichtungen werden die Beiträge direkt an die Eltern oder an die Einrichtungen ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab 1. August 2024.
Bemerkung Verein Kinderbetreuung Freienbach: Eltern mit Wohnsitz in der Gemeinde Freienbach hatten schon seit längerem diese Möglichkeit. Neue Anträge sollen aber auch in Freienbach über die genannte Internetadresse sz.kibon.ch gestellt werden.